Ambulante Heilbehandlung |
| |
| Leistungen : |
Ambulante Operationen - Arzneimittel - Heilmittel - Hilfsmittel - Heilpraktikerbehandlung - Krankentransport - Laborleistungen - Privatärztliche Behandlung - Untersuchungen - Verbandmittel - Vorsorgeuntersuchungen |
|
| Die Kosten für die ambulante Heilbehandlung werden nach tariflich vereinbarter Höhe abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehaltes erstattet. |
|
Alle medizinisch notwendigen und vom Arzt verordneten Arznei-, Verband-, Heil-, und Hilfsmittel werden im tariflichen Umfang erstattet.
|
| |
Stationäre Heilbehandlung |
| |
| Leistungen : |
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Gegebenenfalls Wahlleistungen wie :
- Privatärztliche Leistungen einschließlich Operationen
- Unterbringung und Verpflegung im Ein- bzw. Zweibettzimmer
|
|
Die versicherte Person hat freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern :
- die unter ständiger ärztlicher Aufsicht stehen
- über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen
- und außerdem Krankengeschichten führen
|
Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin anerkannt sind. |
|
Zahnärztliche Behandlung |
|
Leistungen i.d.R. :
|
|
| |
|
| Je nach Gesellschaft und Tarif übernimmt die PKV die Kosten für zahnärztliche Behandlungen einschließlich vorbeugender Maßnahmen bis zu 100 %. |
| Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie, sowie Labor- und Materialkosten werden je nach Tarif ebenfalls bis zu 100 % erstattet. |
| Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, z.B. Kieferregulierung, sind die Aufwendungen für jede versicherte Person oftmals in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. |
Die Begrenzungen gelten i.d.R. nicht bei unfallbedingten Aufwendungen.
- die ambulante Heilbehandlung
- die stationäre Heilbehandlung
- die zahnärztliche Behandlung
- zusätzlich bieten einige Versicherer auch Serviceleistungen, z.B.:
- Gesundheitsberatung
- Diabetesberatung
- Beratung bei der Wahl von Fachärzten und Fachkliniken
|